Rauchverbot an Bushaltestellen
01.06.2026Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz. Auch beim Stadtbus Überlingen gilt diese Regelung, um Fahrgäste noch besser vor Passivrauch zu schützen.
Was bedeutet das für Sie?
An allen Stadtbus-Haltestellen besteht ein absolutes Rauchverbot im gesamten Haltestellenbereich (Fahrplan-Stele, Warte-/Einstiegsbereich, Wartehäuschen, etc.). Dies umfasst:
• klassische Zigaretten
• E-Zigaretten
• Vapes
• vergleichbare Rauch- und Dampfprodukte
Warum diese Maßnahme?
Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere der Schutz sensibler Personengruppen weiter verbessert werden. Dazu zählen unter anderem:
• Kinder und Jugendliche
• Schwangere
• gesundheitlich beeinträchtigte Personen
Unser Appell an Sie:
Bitte beachten Sie das Rauchverbot und tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich alle Fahrgäste an unseren Haltestellen wohl und sicher fühlen.
Kundenservice Stadtbus Überlingen
Omnibus Morath
Heiligenbreite 29
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