Rauchverbot an Bushaltestellen

01.06.2026

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz. Auch beim Stadtbus Überlingen gilt diese Regelung, um Fahrgäste noch besser vor Passivrauch zu schützen.

Was bedeutet das für Sie?
An allen Stadtbus-Haltestellen besteht ein absolutes Rauchverbot im gesamten Haltestellenbereich (Fahrplan-Stele, Warte-/Einstiegsbereich, Wartehäuschen, etc.). Dies umfasst:
•    klassische Zigaretten
•    E-Zigaretten
•    Vapes
•    vergleichbare Rauch- und Dampfprodukte

Warum diese Maßnahme?
Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere der Schutz sensibler Personengruppen weiter verbessert werden. Dazu zählen unter anderem:
•    Kinder und Jugendliche
•    Schwangere
•    gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Unser Appell an Sie:
Bitte beachten Sie das Rauchverbot und tragen Sie aktiv dazu bei, dass sich alle Fahrgäste an unseren Haltestellen wohl und sicher fühlen.
 

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Kundenservice Stadtbus Überlingen

Omnibus Morath
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